Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Shop
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Qseven
Werbeagentur
1. Gegenstand des Vertrages
1.1. Die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Qseven Werbeagentur,
nachfolgend in Kurzform „Agentur“ genannt, mit ihren Vertragspartnern,
nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt. Von diesen Geschäftsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter
und schriftlicher Anerkennung akzeptiert.
1.2. Alle Vereinbarungen, die
zwischen der Agentur und dem Kunde zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen
werden, sind in schriftlicher Form zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
1.3. Diese Geschäftsbedingungen
gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn
sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2. Die Agentur erbringt
Dienstleistungen aus den Bereichen Werbung, Druck, Marketing, Konzeption, Film,
Programmierung und Internet. Die detaillierte Beschreibung der zu
erbringenden Dienstleistungen ergeben sich aus Projektverträgen, deren Anlagen
und Leistungsbeschreibungen der Agentur.
2. Vertragsbestandteile und
Änderungen des Vertrags
2.1. Grundlage für die
Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen
Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing
vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die
Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden
innerhalb von 3 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen
Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher
Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb
von 2 Werktagen Tagen widerspricht.
2.2. Jede Änderung und/oder
Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Schriftform.
Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3. Ereignisse höherer Gewalt
berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der
Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein
Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht.
Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder
Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
3. Urheber- und
Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der
vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorar für die vertraglich vereinbarte
Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen von der
Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der
Nutzungsrechte gelten, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist
und gelten für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Nutzungen die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen
Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen
Nebenabrede. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch
nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen
bei der Agentur.
3.2. Die im Rahmen des Auftrages
erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das
Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart,
wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht
erreicht ist.
3.3. Die Agentur darf die von ihr
entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den
erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche
Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen
Agentur und Kunde ausgeschlossen werden.
3.4. Die Arbeiten der Agentur
dürfen vom Kunden oder vom Kunden beauftragter Dritter weder im Original noch
bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des
Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur vom Kunden ein
zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich
vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter
Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im
Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der
Agentur.
3.6. Über den Umfang der Nutzung
steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag
vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich
geregelt, sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei
Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein
Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz nach § 1 des
Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
Mit Auftragsvergabe ist eine Anzahlung in Höhe von
50% zu leisten. Materialkosten sind, wenn nicht anders
vereinbart, vor Beginn der Lieferfrist zu 100% fällig. Die
Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt.
4.2. Erstreckt sich die
Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann
die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten
Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer
für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine
Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
4.3. Bei Änderungen oder Abbruch
von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die
Voraussetzungen für die Leistungserstellung änderen, wird er der Agentur alle
dadurch anfallenden Kosten ersetzen und die Agentur von jeglichen
Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
In jedem Fall der vorzeitigen Auftragsbeendigung, wird
eine Stornogebühr von 80% des vereinbarten Auftragsvolumens fällig.
4.4. Bei einem Rücktritt des
Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes, berechnet die Agentur dem
Kunden folgende Prozentsätze vom ursprünglich vertraglich geregelten Honorar als
Stornogebühr:
Bis 6 Monate vor Beginn des Auftrages bzw. der
Veranstaltung 10 %; ab 6 Monate bis drei Monate vor Beginn des
Auftrages bzw. Veranstaltung 25 %; ab 3 Monate bis drei Wochen vor Beginn
des Auftrages bzw. Veranstaltung 50 %; ab 3 Wochen bis eine Woche vor Beginn des
Auftrages bzw. Veranstaltung 80 %; ab 1 Woche vor Beginn des Auftrags bzw.
Veranstaltung 100%.
4.5. Alle in Angeboten und
Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlende Beträge
verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils
geltenden Höhe.
5. Zusatzleistungen
5.1. Unvorhersehbarer Mehraufwand
bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
6. Geheimhaltungspflicht der
Agentur
6.1. Die Agentur ist
verpflichtet, alle Kenntnisse die sie aufgrund eines Auftrags vom Kunden erhält,
zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl ihre
Mitarbeiter, als auch von ihr herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise
zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.
7. Pflichten des Kunden
7.1. Der Kunde stellt der Agentur
alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen
unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur
sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des
jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den
Kunden zurück gegeben.
7.2. Der Kunde wird im
Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen
oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur
erteilen.
8. Gewährleistung und Haftung
der Agentur
8.1. Das Risiko der rechtlichen
Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen
wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen
und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und
der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch
verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer
Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter
frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat,
obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen
mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat
unverzüglich nach bekannt werden in schriftlicher Form zu erfolgen. Erachtet die
Agentur für eine durchzuführenden Maßnahmen eine wettbewerbsrechtliche Prüfung
durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so
trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
8.2. Die Agentur haftet in keinem
Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und
Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber-
und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des
Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und
Entwürfe.
8.3. Die Agentur haftet nur für
Schäden, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt haben. Die Haftung der Agentur wird in der Höhe beschränkt auf den
einmaligen Ertrag der Agentur, der sich aus dem jeweiligen Auftrag ergibt. Die
Haftung der Agentur für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven
Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und in dem Maße, wie sich die
Haftung der Agentur nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des
Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.
9.
Verwertungsgesellschaften
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an
Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden
diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese
der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses erfolgen.
10. Leistungen Dritter
10.1. Von der Agentur
eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen der Agentur. Der Kunde verpflichtet sich diese, im
Rahmen der Auftragsdurchführung von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, im
Laufe der auf den Abschluss des Auftrages folgenden 12 Monate ohne Mitwirkung
der Agentur weder unmittelbar noch mittelbar mit Projekten zu beauftragen.
11. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
11.1. Alle Arbeitsunterlagen,
elektronische Daten und Aufzeichnungen die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf
Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die
Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.
Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte
Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form
von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
12. Media-Planung und
Media-Durchführung
12.1. Beauftragte Projekte im
Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf
Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen
Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem
Kunden durch diese Leistungen nicht.
12.2. Die Agentur verpflichtet
sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des
Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden
weiter zu geben.
12.3. Bei
umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen
bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die
Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen.
Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten
Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden
gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
13. Vertragsdauer,
Kündigungsfristen
13.1. Der Vertrag tritt mit seiner
Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit
abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit
einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser
Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.
14. Streitigkeiten
14.1. Kommt es im Laufe oder nach
Beendigung eines Auftrages zu einem Streitfall bezüglich des beauftragten
Projektes, so ist vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein
außergerichtliches Mediationsverfahren zu durchlaufen. Bei Streitigkeiten in
Fragen der Qualitätsbeurteilung oder bei der Höhe der Honorierung werden externe
Gutachten erstellt um möglichst eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Die
Kosten hierfür werden von Kunden und Agentur geteilt.
15. Schlussbestimmungen
15.1. Der Kunde ist nicht dazu
berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
15.2. Eine Aufrechnung oder die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit
anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
15.3. Es gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
15.4. Sollte eine Bestimmung
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung
gelten, die wirtschaftlich dem am Nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen
wäre.
Gmund, 12.05.2009
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Shop
§ 1 Geltungsbereich &
Abwehrklausel
(1) Für die über diesen Internet-Shop begründeten
Rechtsbeziehungen zwischen dem Betreiber des Shops (nachfolgend „Anbieter“) und
seinen Kunden gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden werden zurückgewiesen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt
kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der
Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot
abzugeben.
(2) Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop
gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines
Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der
Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das
Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
(3) Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des
Kunden durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail. Diese Bestellbestätigung
stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie
dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter
eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch
die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen
Bezahlung im Eigentum des Anbieters.
§ 4 Fälligkeit
Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Vertragsschluss
fällig.
§ 5 Gewährleistung (1) Die Gewährleistungsrechte
des Kunden richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit
nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden
gegenüber dem Anbieter gilt die Regelung in § 6 dieser AGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt bei
Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1
Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten
Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der
Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund
einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung
zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem
Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das
Eigentum an ihr zu verschaffen. Die vorstehende Verkürzung der
Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber
Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen
ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
(3) Eine Garantie wird von dem Anbieter nicht erklärt.
§
6 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Der vorstehende
Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend
macht.
(2) Von dem unter Ziffer 1 bestimmten Haftungsausschluss ausgenommen sind
Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung
zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist, z.B. hat der Anbieter dem
Kunden die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben und das Eigentum an ihr zu verschaffen. Von dem
Haftungsausschluss ebenfalls ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters,
seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG)
bleiben unberührt.
§ 7 Abtretungs- und
Verpfändungsverbot
Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber
dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des
Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an
der Abtretung oder Verpfändung nachweist.
§ 8 Aufrechnung
Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine
zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder
unbestritten ist.
§ 9 Rechtswahl & Gerichtsstand
(1) Auf die vertraglichen Beziehungen zwischen dem
Anbieter und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Anwendung. Von dieser Rechtswahl ausgenommen sind diezwingenden
Verbraucherschutzvorschriften des Landes, in dem der Kunde seinen
gewöhnlichenAufenthalt hat. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem
Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ist der Sitz des
Anbieters, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen
handelt.
§ 10 Salvatorische
Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt.
Quelle: Arbeitsrecht Hamburg
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